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Die Regierung hat im Jahr 2011 mit einer mehr als fragwürdigen Gesetzesnovelle bestimmt, die Energieabgabenrückvergütung auf güterproduzierende Betriebe zu beschränken – Dienstleistungsbetriebe wurden ausgegrenzt. Die Regierung hatte sich davon jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro erhofft. Letztlich war es aber für viele Hotels ein Schlag in die Magengrube. Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit hatten energieintensive Wellnesshotels einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich, Thermenhotels sogar um die 70.000 Euro und darüber.
Hotelier Horst Dilly vom Dilly Resort in Windischgarsten wollte sich damit nicht abfinden. Und so zog er gemeinsam mit der Prodinger Steuerberatung vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – erfolgreich! Denn der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass die Handhabung der Energieabgabenrückvergütung dem Unionsrecht widerspricht und die Bestimmung wegen eines Formalfehlers eigentlich nicht in Kraft getreten ist. Auch das Linzer Bundesfinanzgericht (BFG) hat dem Einspruch stattgegeben.
Laut Prodinger verloren die heimischen Hotels durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit seit 2011 jedes Jahr rund 20 Millionen Euro . Die 100 Millionen Euro müssten jetzt aus der Staatskasse den Hoteliers zurückgezahlt werden, so die Experten. Bis zur „Reparatur“ des Gesetzes – gemäß unionsrechtskonformer Auslegung – sei dieses wiederum ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen, sagt auch Mag. Marco Laudacher, Richter und Senatsvorsitzender des BFG Linz.
„Der Ball liegt jetzt bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und bei Finanzminister Hans Jörg Schelling. Es geht darum, ob sie das höchstgerichtliche Urteil anerkennen, wie es sich für eine rechtsstaatliche Auffassung gehört, und den Dienstleistungsbetrieben die verfahrensrechtlichen Ansprüche der Energieabgabenrückvergütung bis zurück ins Jahr 2011 wieder zuerkennen“, sagt Mag. Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung Zell am See.
Die Steuerreform 2016 hat den Tourismus wahrlich nicht begünstigt. Umso mehr sind Mitterlehner und Schelling jetzt gefordert, die Rück – zahlung nicht weiter aufzuschieben. Die Anträge der Betriebe liegen den Finanzämtern bereits vor.
Horst Dilly rechnet nicht damit. Er geht davon aus, dass Wirtschaftsund Finanzminister das Urteil nicht akzeptieren und mittels Revision bis zur nächsten Nationalratswahl bekämpfen bzw. hinaus zögern werden. In einem Brief an die Redaktion macht er auch seiner Enttäuschung über die Interessensvertreter Luft. Diese würden sich derzeit nur mit Ratschlägen begnügen und nicht für die Sache und die Branche kämpfen, so Dilly.
Ihr Karl Schilling Chefredakteur
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