Liebe Leser,

Gastro-Titelseite-5nun ist es traurige Gewissheit: Ab Mai 2018 darf in Österreichs Gastronomie nicht mehr geraucht werden. Dieses generelle Rauchverbot gilt auch für die E-Zigarette, also für alles, „was verdampft oder vernebelt“, ebenso für Vereinslokale, Zeltfeste und Mehrzweck hallen. Einzige Ausnahme sind Hotels, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten dürfen – allerdings ohne den Service von Speisen und Getränken. Jene Gastronomen, die bereits vor Juli 2016 „rauchfrei“ werden, erhalten dafür 10 Prozent des Restbuchwerts für die Umbauten zur räumlichen Trennung der Gästebereiche, die steuerlich noch nicht berücksichtigt wurden. Zudem können sie ihre Investitionen weiterhin vorzeitig abschreiben. So stellt sich das die Regierung vor.

Eigentlich alles unnötig, denn das seit 2009 bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz hat sich als Kompromiss erwiesen, der Raucher wie Nichtraucher zufriedenstellt. Das belegen auch rund 300.000 Unterschriften von Befürwortern der bestehenden Regelung, die die Initiative „Rauchzeichen setzen“ unter der Führung von Heinz Pollischansky in den letzten Wochen gesammelt hat. Laut dem Wiener Gastronomen entfielen ein Drittel davon auf Nichtraucher: „Es spricht das Volk, und das Volk will nicht, dass dieses Gesetz in die Gesetzbücher kommt.“ Fachverbandsobmann Helmut Hinter leitner ortet eine „Anlassgesetzgebung“ und „Benachteiligung der Gastronomen“: „Wir verlangen Vertrauensschutz und Rechtssicherheit und werden überprüfen, inwieweit eine Verfassungsgerichtsklage Aussicht auf Erfolg hat. Mit der nun vorgesehenen leichten Abschreibungsmodalität ist es nicht getan – auch das werden wir überprüfen.“ Prominente Unterstützung erhalten die heimischen Gastronomen von Star-Anwalt Manfred Ainedter, der sich in dieser Causa als „Konsumentenvertreter und betroffener Raucher“ sieht.

Der Zorn auf die Regierung ist verständlich und nachvollziehbar. Da hat man ein Gesetz, eine „österreichische Lösung“ zwar, die allerdings funktioniert. Urplötzlich soll diese aber nichts mehr wert sein. Der Schutz von Nichtrauchern ist gut, das sage ich als Nichtraucher. Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist es nicht, zumindest ist es nicht zu Ende gedacht. Nur ein Beispiel: Von einem Szenegastronomen in der Wiener Innenstadt weiß ich, dass der aus Angst vor Klagen wegen Lärmbelästigung seine Türsteher anhält, und da ist er übrigens kein Einzelfall, den Geräuschpegel vor dem Lokal so niedrig wie möglich zu halten. Und da reden wir nicht einmal von einem vollen Gastgarten in den Sommermonaten. Nun kann sich jeder vorstellen, wie es in verbauten Gebieten sein wird, wenn die Gäste zum Rauchen auf die Straße gehen. Da wird die „großzügige“ Entschädigung für die Umbauten binnen kürzester Zeit für die Klagen der Anrainer aufgebraucht sein. Weitere Beispiele, die ebenfalls belegen, warum ein solches Gesetz einfach nicht funktionieren kann, ohne die Wirte massiv zu schädigen, gibt es zuhauf.

Ihr Karl Schilling Chefredakteur

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