Liebe Leser!
Für den heimischen Tourismus beginnt das neue Jahr, so meine ich, mit gemischten Gefühlen: Denn während der Nationalrat die von Wirtschaftsminister Mitterlehner initierte Gesetzesnovelle gegen die Bestpreisklausel beschloss, muss sich die Österreich Werbung 2017 mit einem geringeren Budget begnügen.
Bekanntlich konnte die ÖW dieses Jahr mit einem Sonderbudget von nahezu vier Millionen Euro wirtschaften. Damit wurden wichtige Impulse in wachsenden Märkten gesetzt. Schließlich durfte man sich diesen Sommer über ein Rekordergebnis an Übernachtungen freuen. Diesen Rückenwind gelte es auszunutzen und das heuer erbrachte Engagement auf allen Ebenen fortzusetzen, wünschen sich da die Landestourismusorganisationen. Auf den guten Ergebnissen des laufenden Jahres dürfe man sich nicht ausruhen, weshalb alle gefordert seien, die Marketingaktivitäten auch 2017 wieder bereitzustellen, schickt LTO-Sprecher und Kärnten-Werbung- Chef Christian Kresse in Richtung ÖW-Eigentümer. Mit den gestiegenen Tourismuseinnahmen müsse es aus Sicht der Tourismuswerber möglich sein, zumindest das Marketingbudget von 2016 zu halten, so Kresse. Damit hat er nicht ganz Unrecht, denn laut Österreichischer Nationalbank überkompensierte die Tourismusbranche mit einem Einnahmen-Plus von 5,8 Mrd. Euro im ersten Halbjahr die Verluste in anderen Bereichen. Somit gilt der Tourismus zu Recht als die tragende Säule der heimischen Wirtschaft.
Demzufolge warnt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer vor „noch mehr Sand im Getriebe der letzten Arbeitsplatz- und Investitionsmotoren“. Denn bei genauerer Betrachtungsweise würde klar werden, dass sich der Überschuss von 6,3 Prozent auf mehr Gäste verteile, ebenso auf mehr Mitarbeiter zu gestiegenen Löhnen und auf mehr Betriebe, die viel investiert hätten, sagt Gratzer, der eine Werbeoffenisve fordert und vorschlägt, die Beiträge zum ÖW-Budget an die Ust-Einnahmen zu koppeln. (Seite 17).
In jedem Fall positiv zu Bewerten ist der Wegfall der Bestpreisklausel (Seite 54), der die Chancen der heimischen Tourismusbetriebe im digitalen Zeitalter zweifelsohne verbessert. Kein Vermieter kann nun bestraft werden, wenn er auf seiner eigenen Webseite einen günstigeren Preis als die Buchungsplattform anbietet. Was in der Praxis teilweise schon gemacht wurde, ist damit legalisiert. „Das unterstützt den fairen Wettbewerb“, sagt Mitterlehner zur Änderung des Bundesgesetzes, das noch heuer in Kraft treten soll. Gut gemacht, Herr Minister!
Tja, Licht und Schatten liegen nahe beieinander. Schade eigentlich. Aber wahrscheinlich muss man die Reduktion der ÖW-Mittel sportlich sehen: wie gewonnen (das Sonderbudget!), so zerronnen (die Schlagkraft in Wachstumsmärkten?!) …
Ihr Karl Schilling, Chefredakteur